3.3.2. Verzugszinsen Die Gesuchstellerin verlangt die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zusätzlich für Verzugszins von 5 % auf dem Betrag von Fr. 366'861.08 ab dem 8. Juni 2025 (Gesuch Rz. 21 ff.). Die Abschlagsrechnung vom 4. Februar 2025 über Fr. 122'287.02 inkl. MwSt. (GB 14) sowie die Abschlagsrechnung vom 9. Mai 2025 über Fr. 244'574.06 inkl. MwSt. (GB 17) enthalten je den Vermerk "Anforderungsbetrag bei Zahlung bis zum 08.06.25 ohne Abzug". Demzufolge hat die Gesuchstellerin per 9. Juni 2025 Anspruch auf Verzugszinsen von 5% des Rechnungsbetrags.