3.1.2. Gesuchsgegnerin Gemäss der Gesuchsgegnerin sei die hälftige Aufteilung der Pfandsumme auf die beiden Grundstücke willkürlich und nicht substanziiert. Die Gesuchstellerin habe nicht glaubhaft gemacht, welche konkreten Leistungen sie zu welchen Preisen für jedes einzelne Grundstück dem Mehrwertprinzip folgend erbracht habe (Antwort Rz. 17–19).