3. Pfandsumme 3.1. Parteibehauptungen 3.1.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin behauptet, sie habe für die Gesuchsgegnerin Lärmschutzverglasungen hergestellt, geliefert und auf den Grdst. Nr. bbb und Nr. ccc in QS._____ montiert (Gesuch Rz. 10–12). Vom vereinbarten Werklohn in der Höhe von Fr. 525'180.98 exkl. MwSt. seien bis anhin Fr. 366'861.08 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt und nicht bezahlt worden. Dieser Betrag sei als Pfandsumme zu sichern (Gesuch Rz. 19–21).