7.3. Mit Eingabe vom 4. November 2025 (Postaufgabe) reichte die Gesuchsgegnerin fristgerecht eine Stellungnahme zur Stellungnahme der Gesuchstellerin vom 22. Oktober 2025 ein. Sie hielt an ihren Rechtsbegehren vollumfassend fest. -5- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Der Einzelrichter am Handelsgericht ist örtlich, sachlich und funktionell zur Beurteilung der im summarischen Verfahren zu behandelnden Streitigkeit zuständig (vgl. dazu E. 4 der Verfügung vom 8. September 2025).