3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 22. September 2025 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'050.00 zu leisten. -3- 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 4. September 2025 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 29. September 2025.