5. Mit Gesuch vom 1. September 2025 (elektronische Aufgabe: 1. September 2025) stellte die Gesuchstellerin folgende Anträge: -5- Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).