Der Gesuchstellerin kann daher insoweit nicht gefolgt werden, als sie geltend macht, ihre 3'500 Stimmrechtsaktien würden noch heute gültig existieren. Vielmehr wurden diese im bisher rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid des Handelsgerichts vom 21. August 2025 für nichtig erklärt (Dispositivziffer 1.3).