Weil die Gesuchsgegnerin 2 am 28. August 2025 noch nicht als Alleinaktionärin der Gesuchstellerin in deren Aktienbuch eingetragen gewesen sei, habe sie noch keine Aktionärsrechte ausüben können. Ferner würden die Stimmrechtsaktien heute immer noch gültig existieren und von der Corvatsch Foundation gehalten werden. Diese sei an der Generalversammlung vom 28. August 2025 nicht anwesend gewesen, weshalb die -8-