Bislang sei der Entscheid des Handelsgerichts vom 21. August 2025 noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Erst nach durchgeführtem Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht werde sich erweisen, ob dieser Entscheid Bestand habe (Gesuch Rz. 19). Die Gesuchsgegnerin 2 versuche nun, der Gesuchstellerin das Recht zu nehmen, ein Rechtsmittel gegen den Entscheid des Handelsgerichts vom 21. August 2025 einzulegen (Gesuch Rz. 20), was mit dem vorliegenden Gesuch verhindert werden solle (Gesuch Rz. 21).