3.1. Behauptungen der Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin macht geltend, die Gesuchsgegnerin 2 habe nach dem Entscheid des Handelsgerichts vom 21. August 2025 bereits am 28. August 2025, 17:00 – 17:15 Uhr, eine ausserordentliche Generalversammlung durchgeführt. Dabei sei beschlossen worden, B.K., F.S. und M.S. als aktuell eingetragene Verwaltungsratsmitglieder der Gesuchstellerin abzuberufen und den Gesuchsgegner 1 als neues, einziges Verwaltungsratsmitglied der Gesuchstellerin zu wählen (Gesuch Rz. 13; GB 3).