6. Der Klägerin wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die geleistete Parteikostensicherheit in der Höhe von Fr. 178'113.00 zurückerstattet." -4- 4. Mit Gesuch vom 29. August 2025 (elektronische Aufgabe: 29. August 2025) stellte die Gesuchstellerin folgende Anträge: Der Präsident zieht in Erwägung: