3. 3.1. Dem vorliegenden Prozess liegt insbesondere ein Familienstreit zwischen dem mittlerweile am 24. Mai 2021 verstorbenen K.A. (Vater) mit seinen beiden Söhnen, P.A. (Sohn 1), sowie G.A. (Sohn 2) über die Rechte an den Aktien sowohl der Gesuchsgegnerin 2 als auch der Gesuchstellerin zu Grunde. 3.2. Mit Entscheid vom 21. August 2025 erkannte das Handelsgericht hinsichtlich der Klage der Gesuchsgegnerin 2 gegen die Gesuchstellerin vom 29. März 2021 wie folgt: " 1. In Gutheissung der Klage wird festgestellt, dass 1.1. sämtliche Beschlüsse der folgenden Generalversammlungen der Beklagten nichtig sind: