Der Gesuchsteller verlangt die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zusätzlich für Verzugszins von 5 % für Fr. 14'608.60 ab dem 3. Februar 2025 und für Fr. 88'674.45 ab dem 13. Juli 2025. Diese Verzugszinsen sind dem Gesuchsteller zuzusprechen, da seine Rechnungen vom 3. Dezember 2024 (GB 6) sowie vom 12. Mai 2025 (GB 9 und 10) je eine Zahlungsfrist von "45 Tagen" enthielten und sich die Gesuchsgegnerin sowohl ab dem 3. Februar 2025 für die Pfandsumme von Fr. 14'608.60 als auch ab dem 13. Juli 2025 für die Pfandsumme von