4.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Handelsgericht stattfindet. - 11 - Zustellung an: − die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Abrechnung und Doppel der Gesuchsantwort vom 8. August 2025 [inkl. Beilagen]) − die Gesuchsgegnerin (mit Einzahlungsschein) Zustellung an: − das Grundbuchamt Wohlen (Vorab per E-Mail: gbawohlen@ag.ch) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG)