7.4. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten im allenfalls vor Handelsgericht stattfindenden Hauptprozess im ordentlichen Verfahren oder aufgrund separater Verfügung im vorliegenden Verfahren bleibt vorbehalten. - 10 - Der Präsident erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs vom 25. Juli 2025 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grdst.-Nr. 1223 GB X._____ (E- GRID: CH123456787558), vorsorglich für eine Pfandsumme von Fr. 75'565.14 zuzüglich 5 % Zins ab dem 30. Juli 2025 bewilligt.