5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 75''565.14 zuzüglich Zins zu 5 % ab 30. Juli 2025 erfüllt sind und das Grundbuchamt Wohlen entsprechend anzuweisen ist, diese Eintragung vorzunehmen.