2 und 7 ff. BVG eingegangenes Ruhegehaltsversprechen – eine Abgeltung eines arbeitsrechtlichen Pensionsanspruchs, die anstelle einer BVG-konformen Lösung der Altersvorsorge einem Kadermitglied gewährt wurde (Eingabe der Gesuchstellerin vom 15. Juli 2025, S. 4 f.). Diesfalls läge sogar direkt ein aus einem Einzelarbeitsvertrag herrührender Anspruch vor. Die vorliegende Streitigkeit fällt demnach unter Art. 6 Abs. 2 lit. d ZPO und ist daher keine handelsrechtliche, weshalb das Handelsgericht hierfür sachlich nicht zuständig ist.