__ jahrzehntelang geleisteten Dienste"). Genauso, wie es sich bei den dekodifizierten fusionsgesetzlichen Instituten materiell um gesellschaftsrechtliche Institute handelt, die unter den Begriff "Recht der Handelsgesellschaften" nach Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO subsumiert werden können,5 handelt es sich vorliegend zwar nicht um eine aus einem Einzelarbeitsvertrag, aber um eine aus einem Arbeitsverhältnis herrührende Forderung.