3.2. Vorliegend stützt die Gesuchstellerin ihren Anspruch auf eine vom 28. Oktober 1993 datierende Vereinbarung zwischen der Gesuchsgegnerin (vormals: H._____ AG) und I._____ sowie der Ehefrau von I._____ (GB 3). Darin wird ausgeführt, dass sich die Gesuchsgegnerin mit Rücksicht auf die von I._____ jahrzehntelang geleisteten Dienste, und weil I._____ nicht mehr in den Genuss von Leistungen gemäss BVG gekommen ist, dazu verpflichtet, I.___