" 1. Das Gesuch sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Mehrwertsteuer zulasten der Gesuchstellerin." Zur Begründung führte die Gesuchsgegnerin im Wesentlichen aus, mangels Erreichung der Streitwertgrenze sei auf das Gesuch nicht einzutreten. Materiell müsste es zudem mangels Begründetheit abgewiesen werden.