2. […] 3. Antrag auf Anordnung von vorsorglichen Massnahmen: Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau sei anzuweisen, die E._____ AG in Liquidation nicht zu löschen, bevor das vorliegende Rechtsverfahren zu einem rechtskräftigen Urteil geführt hat und die Beklagte ihre daraus resultierenden Verpflichtungen erfüllt hat. 4. Antrag auf Anordnung von vorsorglichen Massnahmen: […] 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Schuldnerin."