5 Vgl. (zuletzt besucht am 18. Juni 2025). 6 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Parteientschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (zuletzt besucht am 18. Juni 2025). -6- 5. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 6. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin eine gerichtlich festgelegte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 2'660.00 zu bezahlen.