2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. gesetzlicher MWST) zulasten der Gesuchsgegnerin." Zur Begründung wurde ausgeführt, die Gesuchsgegnerin leide mangels im Handelsregister eingetragener Verwaltungsratsmitglieder an einem Organisationsmangel. 4. Die Bestätigung vom 19. Mai 2025 über den Eingang des Gesuchs konnte der Gesuchsgegnerin an der im Handelsregister eingetragenen Domiziladresse nicht zugestellt werden.