5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 72'348.20 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 9. März 2025 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 11. April 2025 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts vollumfänglich zu bestätigen ist.