3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin bestätigt den Beizug der Gesuchstellerin für die Elektroinstallationsarbeiten gemäss dem Werkvertrag vom 12. April 2024 sowie die Bezahlung der ersten Akontozahlungen (Antwort Rz. 6). Die (bestrittene) Kontrolle vom 17. Dezember 2024 für die Erlangung des Sicherheitsnachweises sei indessen als höchstens geistige Arbeit nicht vom Bauhandwerkerpfandrecht geschützt (Antwort Rz. 9).