Hinsichtlich der noch offenen Akontorechnungen und der Schlussrechnung habe die Gesuchsgegnerin darum gebeten, eine konsolidierte Zusammenstellung aller offenen Beträge (Schlussrechnung vom 8. Januar 2025; GB 8) zu erhalten (Gesuch Rz. 15; GB 10). Die Gesuchsgegnerin habe per E-Mail anerkannt, dass es sich hierbei um eine korrekte Schlussrechnung handle und hätte in Aussicht gestellt, den Betrag bis Ende März 2025 zu bezahlen (Gesuch Rz. 17;