2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zu Lasten der Gesuchstellerin." -4- Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Der Einzelrichter am Handelsgericht ist örtlich, sachlich und funktionell zur Beurteilung der im summarischen Verfahren zu behandelnden Streitigkeit zuständig (vgl. dazu E. 5 der Verfügung vom 11. April 2025).