2. Das Grundbuchamt F. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. -3- 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 25. April 2025 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'525.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 9. April 2025 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 25. April 2025.