6. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 58'749.76 (Fr. 60'910.11 - Fr. 2'160.35) zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 4. April 2025 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 7. April 2025 superprovisorisch angeordneten Vormerkungen der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts in diesem Umfang gerundet wie folgt zu bestätigen sind: