Hinsichtlich der Stockwerkeinheit Grdst.-Nr. 6611-5 GB QS._____ ist die viermonatige Eintragungsfrist demgegenüber nicht eingehalten, da das Grundbuchamt F. die Eintragung dieser Vormerkung mit Verfügung vom 9. April 2025 im Umfang von Fr. 2'160.35 abwies.