5.1.2. Gesuchsgegnerin 2 Die Gesuchsgegnerin 2 bestreitet das Einhalten der Eintragungsfrist. Tatsächlich habe die Gesuchsgegnerin 2 am 4. Dezember 2024 mitgeteilt, dass mit den Arbeiten zugewartet werden müsse. Spätestens am 5. Dezember 2024 seien die letzten Arbeiten erfolgt (Antwort der Gesuchsgegnerin 2 Rz. 4; AB 2).