Weiter bringt die Gesuchsgegnerin 2 vor, die Parteien hätten die SIA-Norm 118 vereinbart, weshalb ihr ein 10 %-iger Rückbehalt zustehe. Der bisherige Leistungswert der Gesuchstellerin betrage Fr. 229'449.30. Fr. 29'944.90 (recte: Fr. 22'944.90) davon seien daher erst geschuldet, wenn das Werk abgenommen, die Schlussrechnung übergeben und die Sicherheit geleistet sei. Für diesen Betrag sei eine Pfandforderung ausgeschlossen (Antwort der Gesuchsgegnerin 2 Rz.