5.2. Mit Verfügung vom 9. April 2025 wies das Grundbuchamt F. die vorläufige Eintragung hinsichtlich der Stockwerkeinheit Grdst.-Nr. 6611-5 GB QS._____ ab, da diese in selbständiges Miteigentum aufgeteilt ist und einige Miteigentumsanteile bereits mit Grundpfandrechten belastet sind. 6. 6.1. Mit Gesuchsantwort vom 17. April 2025 stellte die Gesuchsgegnerin 2 folgende Rechtsbegehren: 6.2. Die Gesuchsgegnerin 1 erstatte innert Frist keine Gesuchsantwort. -6-