1. In Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 6. April 2025 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung vorläufigen Eintragungen von Bauhandwerkerpfandrechten gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf den Grundstücken der Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 superprovisorisch wie folgt bewilligt: