2.3. Die Gesuchsgegnerinnen 1–2 sind Miteigentümerinnen der Stockwerkeinheiten Grdst.-Nr. 6611-1, 6611-2, 6611-3, 6611-3 und 6611-4 je GB O.. Die Stockwerkeinheit Grdst.-Nr. 6611-5 GB QS._____ ist in selbständiges Miteigentum aufgeteilt, wobei die Gesuchsgegnerinnen 1–2 daran ebenfalls Miteigentümerinnen der Miteigentumsteile sind (GB 6). -3- 3. Mit Gesuch vom 6. April 2025 (persönlich überbracht am 7. April 2025) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: -4- 4. Am 7. April 2025 erliess der Präsident folgende Verfügung: