Fr. 439'950.00 zuzüglich Zins zu 5 % ab 1. April 2025 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 4. April 2025 superprovisorisch angeordnete Vormerkungen der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts in diesem Umfang wie folgt zu bestätigen sind: