Die Gesuchstellerin habe den Werkvertrag bisher teilweise erfüllt, wofür die Gesuchsgegnerin ihr für ihre bisher erbrachten Leistungen einen Werklohn von Fr. 217'354.18 schulde (Gesuch S. 7). Da die Gesuchsgegnerin das vereinbarte Abrechnungssystem nicht eingehalten habe, habe sich die Gesuchstellerin gezwungen gesehen, ihre Arbeiten Mitte Dezember zu sistieren.