4. Pfandsumme 4.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, die Parteien hätten einen Werkvertrag über Bedachungsarbeiten zu einem Werklohn von Fr. 439'950.00 geschlossen (Gesuch S. 6 f.). Die Gesuchstellerin habe den Werkvertrag bisher teilweise erfüllt, wofür die Gesuchsgegnerin ihr für ihre bisher erbrachten Leistungen einen Werklohn von Fr. 217'354.18 schulde (Gesuch S. 7).