4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerin." 4. Am 4. April 2025 erliess der Vizepräsident folgende Verfügung: 1. In Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 3. April 2025 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf den Grundstücken der Gesuchsgegnerin superprovisorisch wie folgt bewilligt: