Montag, 12. Mai 2025, 16:00 Uhr, angeordnet. 2. Das Konkursamt des Kantons Aargau wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 3. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 4. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 5. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: − die Gesuchstellerin (mit Abrechnung) − die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)