3. Mit Gesuch vom 1. April 2025 (Postaufgabe: 1. April 2025) beantragte die Gesuchstellerin in Bezug auf die Organisation der Gesuchsgegnerin, es seien die erforderlichen Massnahmen nach Art. 731b Abs. 1 OR zu ergreifen. Zur Begründung führte sie aus, bei der Gesuchsgegnerin seien keine Organe mehr eingetragen, so dass die Betreibung nicht fortgeführt werden könne. 4. Die Bestätigung vom 2. April 2025 über den Eingang des Gesuchs konnte der Gesuchsgegnerin an der im Handelsregister eingetragenen Domiziladresse nicht zugestellt werden.