" Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft." -4- 2. Dem Gesuchsgegner wird eine Frist von 10 Tagen für die Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. 3. Die Gesuchstellerin hat bis zum 9. April 2025 einen Kostenvorschuss von Fr. 2'500.00 mit beiliegendem Einzahlungsschein zu leisten.