" 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 31. März 2025 wird dem Gesuchsgegner unter Androhung der Bestrafung mit Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung i.S.v. Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall sowie einer Ordnungsbusse in Höhe von bis zu Fr. 1'000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung, mindestens aber Fr. 5'000.00 mit sofortiger Wirkung vorsorglich verboten,