Auftrag zur Aufnahme in dieses Verzeichnis erhalten zu haben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchsgegners." Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Gesuchsgegner versende ungefragt und massenweise für das von ihm betriebene Adressund Branchenverzeichnis Rechnungen an Kunden der Gesuchstellerin und suggeriere dabei eine Verbindung oder zumindest Nähe zur Gesuchstellerin. 4. Am 31. März 2025 erliess der Präsident folgende Verfügung: