15 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Partei- entschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/jb/dokumente_6/obergerichte/handelsgericht/Merkblatt_MwSt.pdf (zuletzt besucht am 3. Juni 2025). - 11 - 3. 3.1. Die Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 4'050.00 sind von der Gesuchstellerin zu tragen und werden mit dem von ihr geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 2'025.00 verrechnet. Die restlichen Fr. 2'025.00 hat die Gesuchstellerin der Obergerichtskasse zu bezahlen.