Die 10. Teilrechnung über Fr. 216'200.00 (inkl. MwSt.) sei entgegen der Gesuchstellerin mit Valuta 24. März 2025 beglichen worden (Antwort Rz. 12 und 20). Die Schlussabrechnungssumme von Fr. 241'990.55 (exkl. MwSt.) und die Mehrforderungen seien hingegen nicht ansatzweise nachvollziehbar. Die Gesuchsgegnerin habe bereits Akontozahlungen in Höhe von Fr. 2.46 Mio. (exkl. MwSt.) und damit weit mehr als das Pauschalhonorar geleistet (Antwort Rz. 14).