3. Pfandsumme 3.1. Parteibehauptungen 3.1.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin macht eine ausstehende Werklohnsumme aus der Lieferung von Material (Elektroinstallationen) und Arbeit (Durchführung der entsprechenden Arbeiten) auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin über Fr. 477'791.78 (inkl. MwSt.) geltend. Diese setze sich zusammen aus dem Pauschalpreis von netto Fr. 1'818'941.50 (exkl.