8. Mit Eingabe vom 14. Mai 2025 reichte die Gesuchsgegnerin eine Stellungnahme ein. Diese wurde der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 19. Mai 2025 zugestellt. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Der Einzelrichter am Handelsgericht ist örtlich, sachlich und funktionell zur Beurteilung der im summarischen Verfahren zu behandelnden Streitigkeit zuständig (vgl. dazu E. 4 der Verfügung vom 26. März 2025).