3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Gesuchstellerin." -4- 7. Mit Eingabe vom 30. April 2025 nahm die Gesuchstellerin im Rahmen ihres Replikrechts zur Gesuchsantwort vom 16. April 2025 und hielt an ihren Rechtsbegehren fest.