5. 5.1. Mit Verfügung vom 26. März 2025 bewilligte der Vizepräsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im beantragten Umfang und wies das Grundbuchamt E._____ an, die Vormerkung sofort einzutragen. 5.2. Das Grundbuchamt E._____ merkte die vorläufige Eintragung am 26. März 2025 (Tagebuchnummer bbb) im Tagebuch vor. 6. Mit Gesuchsantwort vom 16. April 2025 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: